Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Tempke Partner unserer Kanzlei. Zuvor war Rechtsanwalt Tempke bereits seit 2015 für uns als angestellter Rechtsanwalt vor allem im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Braun und Christians tätig.
Rechtsanwalt Tempke begleitet vor allem private und institutionelle Immobilieninvestoren bei deren Immobilientransaktionen. Er berät diese insbesondere bei Fragen der Vertragsgestaltung, Finanzierung und Vertragsabwicklung. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Tempke im allgemeinen Zivilrecht, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht tätig.
Unsere Mandanten profitieren von seiner fachlichen Kompetenz, seinem außerordentlichen Engagement und seinem ganzheitlichen Lösungsansätzen.